Beispielfall 1

Beispiel 1: Außergerichtliche Forderungsbeitreibung

Der Verkäufer V verkauft dem Käufer K einen Fernseher zum Preis von € 850. K nimmt den Fernsehapparat mit, zahlt jedoch in der Folgezeit nicht wie vereinbart. Deshalb will V seinen Rechtsanwalt beauftragen, den ausstehenden Kaufbetrag zunächst außergerichtlich von K einzufordern. Der Rechtsanwalt schreibt daraufhin einen Brief an K und fordert ihn zur Zahlung des Kaufpreises auf. V will nun wissen – unabhängig davon, wie der Rechtsstreit ausgeht – was diese Zahlungsaufforderung kostet.

Die Rechung des Rechtsanwalts könnte wie folgt aussehen:

Beispielrechnung (Streitwert: € 850,–)
1,3 Geschäftsgebühr, §§ 2 II, 13 RVG, Nr. 2300 VV
Postauslagenpauschale, Nr. 7002 VV
€ 104,00
€ 20,00
Zwischensumme
19% MwSt., Nr. 7008 VV
€ 124,00
€ 23,56
Summe € 147,56

Sollte K nun den Fernseher ordnungsgemäß zahlen, und war dieser vor Beauftragung des Rechtsanwalts bereits in Zahlungsverzug, so muss K natürlich auch die Kosten des Rechtsanwaltes zahlen.