Beispiel 1: Außergerichtliche Forderungsbeitreibung
Der Verkäufer V verkauft dem Käufer K einen Fernseher zum Preis von € 850. K nimmt den Fernsehapparat mit, zahlt jedoch in der Folgezeit nicht wie vereinbart. Deshalb will V seinen Rechtsanwalt beauftragen, den ausstehenden Kaufbetrag zunächst außergerichtlich von K einzufordern. Der Rechtsanwalt schreibt daraufhin einen Brief an K und fordert ihn zur Zahlung des Kaufpreises auf. V will nun wissen – unabhängig davon, wie der Rechtsstreit ausgeht – was diese Zahlungsaufforderung kostet.
Die Rechung des Rechtsanwalts könnte wie folgt aussehen:
Beispielrechnung (Streitwert: € 850,–) | |
1,3 Geschäftsgebühr, §§ 2 II, 13 RVG, Nr. 2300 VV Postauslagenpauschale, Nr. 7002 VV |
€ 104,00 € 20,00 |
Zwischensumme 19% MwSt., Nr. 7008 VV |
€ 124,00 € 23,56 |
Summe | € 147,56 |
Sollte K nun den Fernseher ordnungsgemäß zahlen, und war dieser vor Beauftragung des Rechtsanwalts bereits in Zahlungsverzug, so muss K natürlich auch die Kosten des Rechtsanwaltes zahlen.